An die Mitglieder des Deutschen Ethikrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie am 22. Dezember bekannt wurde, haben Sie sich mehrheitlich für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ausgesprochen. Wie Sie selbst feststellen, handelt es sich bei einer solchen Impfpflicht um einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, weswegen ein paar drängende Fragen erlaubt sein dürften, die Sie zumindest bitte sich selbst beantworten mögen.
1.
Ist Ihnen bewusst, dass bis etwa zur 35. Woche dieses Jahres (2021!) nach Daten des Stat. Bundesamtes keine eindeutige Übersterblichkeit zu verzeichnen war, nach Studien der Universitäten Duisburg-Essen und der Julius-Maximilians-Universität München sogar teilweise Untersterblichkeit, was nicht gerade typisch ist für eine schwere Pandemie; z.B. starb bei der Pest im Mittelalter etwa ein Drittel der Bevölkerung? Auch betrifft eine Pandemie in der Regel alle Bevölkerungsgruppen in mehr oder weniger gleichem Maß, während 2020 v.a. Alte und Menschen mit schweren Vorerkrankungen starben.
2.
Ist Ihnen bewusst, dass trotz massiver Bettenreduktion in Zeiten einer angeblichen Pandemie keine übermäßige Bettenauslastung zu verzeichnen war, die gravierende Grundrechtseinschnitte mit Verletzung der Würde der Persönlichkeit auch nur ansatzweise rechtfertigen könnten?
Quelle: https://intensivstationen.net
3.
Ist Ihnen bewusst, dass die Studie, die zur Notfallzulassung des Biontec-„Impfstoffes“ geführt hatte, erhebliche methodische und handwerkliche Schwächen aufweist, wie im British Medical Journal (BMJ 2021;375:n2635) nachzulesen ist? Dies hätte eigentlich zum Entzug der vorläufigen Zulassung führen müssen. Quelle
4.
Ist Ihnen bewusst, dass trotz dieser Verstöße gegen wissenschaftliche Prinzipien die Wirksamkeit der Impfstoffe im Vergleich zu deren Nebenwirkungen unvertretbar gering ist, wie am Beispiel des Pfizer/Biontec-Impfstoffes BNT162b2m-RNA sogar vom Hersteller selbst eingeräumt wurde?
5.
Ist Ihnen bewusst, dass die Impf-Nebenwirkungen der Corona-„Impfstoffe“ gegenüber herkömmlichen Impfstoffen von nie dagewesener Schwere sind, z.B.: Nach der EMA Datenbasis mit Stand 18.12.2021 gab es bislang 19.442 Todesfälle, davon 26 Kinder unter 11 Jahren
6.
Ist Ihnen bewusst, dass auch einer Covid-19-Infektion zugerechnete Todesfälle zumindest teilweise Impffolge sein dürften,
a) da Verstorbene mit Covid-19 als Todesursache nicht unterschieden werden von Verstorbenen mit z.B. einem positiven PCR-Test in den zurückliegenden Wochen auch ohne Covid-19-Symptome und da andererseits Menschen bis einschließlich 14 Tage nach Applikation der zweiten Impfdosis als ungeimpft gelten, so dass impfungsbedingte Todesfälle in diesem Zeitraum, in dem die meisten schweren akuten Impfkomplikationen erfolgen, nicht als Impfkomplikation gewertet werden? (Fast ein Zehntel (9 Prozent) verstirbt innerhalb von nur sechs Stunden nach der Impfung und 18 Prozent sterben in weniger als 12 Stunden. Mehr als ein Drittel (36 Prozent) überlebt nicht bis zum nächsten Tag.“ Quelle
b) weil dies zum einen ein Vergleich nahelegt von Ländern mit unterschiedlicher Impfstrategie, wo jetzt in Deutschland anders als in Schweden intensiv Propaganda für Booster-Impfungen gemacht wird (Deutschland vs. Schweden)
oder zum anderen auch die Korrelation zwischen der Todesfallzahl-Entwicklung seit Beginn der Booster-Impfungen und der Zahl der Booster-Impfungen (hier am Beispiel der Schweiz)
7.
Ist Ihnen bewusst, dass Geimpfte genauso lange infektiös sind wie Ungeimpfte, dass modifizierte m-RNA Injektionslösungen anders als bisherige Impfungen Virustransmissionen nicht verhindern können und dass die meisten berichteten Omicron-Fälle in den USA nach CDC-Angaben voll Geimpfte betraf.
Transmission potential of vaccinated and unvaccinated persons infected with the SARS-CoV-2 Delta variant in a federal prison, July—August 2021
Phillip P. Salvatore et al. Quelle
8.
Ist Ihnen bewusst, dass Juristen vom Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte dazu schreiben:
„Was bedeutet das nun alles für die verfassungsrechtliche Argumentation? Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer.“
9.
Ist Ihnen bewusst, dass nach dem Nürnberger Tribunal gegen die faschistischen deutschen Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkrieges (1939–1945) u.a. auch die Nürnberger Ärzteprozesse folgten, als deren Ergebnis der Nürnberger Kodex von 1947 entstand, der als Stellungnahme des Ersten Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“ gilt und juristisch bindend ist? Danach gelten als Medizinverbrechen u.a. medizinische und psychologische Menschenversuche.
10.
Ist Ihnen bewusst, dass angesichts der Tatsache, dass die Corona-Impfstoffe derzeit nur eine bedingte Zulassung haben, ihre Anwendung als experimentell gilt und somit den besonderen Anforderungen des Nürnberger Kodex unterliegt? Wie „experimentell“ therapeutische m-RNA-Injektionen sind, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass bislang keine einzige Therapie mit einem Agens aus m-RNA erfolgreich tierexperimentell oder klinisch erprobt oder gar zugelassen worden ist.
11.
Ist Ihnen bewusst, dass mit dem Vorliegen effektiver alternativer Behandlungsmöglichkeiten in Form von Hydroxychloroquin und Ivermectin eigentlich die Grundlage für die Notfall-Zulassung modifizierter m-RNA Injektionslösungen entfällt, zumal sie anders als bisherige Impfungen Virustransmissionen nicht verhindern können.
12.
Ist Ihnen bewusst, dass der Nürnberger Kodex aktuell die wichtigste ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen schlechthin darstellt? Warum sollte diese gerade in Deutschland nicht gelten? Als Mitgliedern eines Ethikrats müsste Ihnen doch sicherlich bekannt sein, dass gemäß dem Nürnberger Kodex eine freiwillige, unbeeinflusste Zustimmung der Versuchsperson in voller Aufklärung unbedingt erforderlich ist. Alles andere wären Medizinverbrechen. Die betreffende Person muss im juristischen Sinne fähig sein, ihre Einwilligung zu geben. Dies macht es erforderlich, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches, aber auch Unannehmlichkeiten, Gefahren und die Folgen für ihre Gesundheit, welche mit Fug zu erwarten sind, klargemacht werden.
13.
Ist Ihnen bewusst, dass die Pflicht und Verantwortlichkeit für die Beachtung dieser Maßgaben jedem obliegen, der den Versuch anordnet, leitet, ihn durchführt oder dazu anstiftet und dass mit einer Impfpflicht-Empfehlung an die Politik auch Sie als Ethikrat sich für eine Verletzung des Nürnberger Kodex und für die Folgen der m-RNA-Behandlung in die Verantwortung begeben?
14.
Ist Ihnen bewusst, dass eine Impflicht unter den aktuellen Bedingungen auch die Kriterien für Folter erfüllt. Folter ist in gar keinem Fall, auch nicht unter dem Vorwand einer medizinischen Notwendigkeit oder um das Leben Dritter zu retten gerechtfertigt, was im Jahr 2010 von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs im Fall Metzler klar bestätigt wurde.
Ich fordere Sie daher unmissverständlich auf, Ihre Empfehlung für die Einführung einer Impflicht sofort zurückzuziehen.