Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
Dr. Andreas Gassen
Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
Frankfurt, 21.01.2022
Sehr geehrter Herr Dr. Gassen,
wir, die unterzeichnenden Ärzte aus Klinik und Praxis, begrüßen Ihre Stellungnahme vom 19.1.2022 zur Vermeidung der Impfpflicht der Bevölkerung. Auch wir sind gegen eine Umsetzung der politisch gewollten, medizinisch nicht (überzeugend) begründeten Impfpflicht gegen den Willen der Patienten. Wir befürchten, unsere Praxen schon in Kürze schließen oder unsere Tätigkeit in der Klinik beenden zu müssen, entweder weil wir selbst uns dem Impfzwang nicht unterwerfen wollen oder weil unserem nicht geimpften oder nicht weiter impfwilligen, für uns unentbehrlichem Praxispersonal vom Gesundheitsamt ein Betretungsverbot ausgesprochen wird
Es handelt sich teilweise um Genesene, die bis zum 15.01.2022 davon ausgingen, noch mehrere Monate einen offiziell anerkannten Status und damit auch die Möglichkeit zu besitzen, über den 15. März hinaus arbeiten zu dürfen. Nach allen vorliegenden Studien und auch aus unserer Praxiserfahrung heraus bietet eine durchgemachte Infektion in aller Regel einen sehr guten und langfristigen Schutz gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 [1,2,3]. Es ist nicht notwendig, diesen Schutz durch eine Impfung zu ergänzen, im Gegenteil, sogar womöglich kontraproduktiv.
Die derzeit vielen Impfdurchbrüche belegen deutlich, dass die bislang zugelassenen Impfstoffe alle weder zu einer sterilen Immunität führen und eine Infektiösität der Geimpften verhindern. [4]
Viele Ärzte und medizinisches Personal hatten und haben die Hoffnung, dass der Genesenen Status dauerhaft anerkannt wird. In der Schweiz wurde er gerade auf ein Jahr verlängert, zusätzlich sind dort Antikörpertests zur Erlangung eines Genesenen Status für 90 Tage möglich sind, wenn kein positiver PCR-Test nachgewiesen werden kann [5]. Viele Menschen haben einen asymptomatischen Verlauf und besitzen laborchemisch eine gute Immunität ohne je einen positiven PCR-Test gehabt zu haben. Diese Immunität wird in Deutschland ebenso wie die T-Zell-Immunität völlig vernachlässigt. Viele Bürger, auch aus medizinischen Berufen, haben trotz Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht. Es ist diesen Menschen, die teilweise erst Anfang Dezember ihre Infektion überstanden haben, nicht zu erklären, dass sie sich erneut impfen lassen sollen.
Den Verwaltungsakt des RKI, den Genesenen Status auf drei Monate zu verkürzen, erleben viele Bürger unseres Landes als Willkür. Diese Vorgehensweise ist wissenschaftlich nicht begründet und sie wurde nicht einmal politisch erklärt, obwohl sie Millionen Menschen von jetzt auf gleich in der Ausübung ihrer fundamentalsten Grundrechte beschneidet. Bei uns Ärzten, Zahnärzten und unserem Personal, aber auch allen Pflegern und Krankenschwestern, Physiotherapeuten und Logopäden, Hebammen und Ergotherapeuten geht es um die Existenz – und um die Betreuung von Millionen Patienten, die in sehr kurzer Frist ohne ausreichende medizinische Versorgung / Pflege dastehen werden.
Wir, die unterzeichnenden Ärzte, bitten Sie, sich für eine Verschiebung oder Aufhebung der nach §20a geplanter Impfpflicht in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen und vielen weiteren Einrichtungen mehr einzusetzen. Sowohl Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger, Hebammen, Physiotherapeuten und weitere betroffenen Berufsgruppen haben das gleiche Anrecht auf eine freie Impfentscheidung, wie Sie es für unsere Patienten und die breite Bevölkerung befürworten. Viele von diesen Menschen haben sich trotz hoher Exposition mit Aerosolen wie z. B. Zahnärzte, Zahnmedizinisches Fachpersonal oder HNO-Ärzte nicht oder asymptomatisch angesteckt und können von einer guten eigenen Immunität ausgehen.
Menschen, die seit 2 Jahren an der Front stehen, Patienten untersuchen und behandeln, helfen oder pflegen, haben es nicht verdient, gegen Ihren Willen zur einer Impfung mit bedingter Zulassung gezwungen zu werden.
Das von der Regierung vorgebrachte Argument, für die medizinischen(?) Berufsgruppen sei eine Impfpflicht nötig, um die vulnerablen Gruppen zu schützen, ist nicht tragfähig. Die Datenlage zeigt, dass die Infektiösität Geimpfter wie Ungeimpfter gleich ist und daher ein Schutz anderer durch diese Impfungen nicht möglich ist (6,7). Zumal sowohl Laborstudien wie auch die derzeitige Infektionslage in vielen Ländern zeigen, dass die Impfung nicht vor Omikron-Infektionen schützt (8). Wir haben in Deutschland bereits in Kliniken und Praxen einen Mangel an Ärzten, Hebammen, Krankenschwestern und Pflegern und Physiotherapeuten. In einigen Kliniken ist der Kreissaal mangels Hebammen am Wochenende geschlossen. Sowohl Ärzte wie auch Pflegepersonal arbeiten aufgrund der Personalausdünnung in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanter Versorgung am Anschlag.
Sollte aufgrund der Umsetzung des §20a weiteres Personal ausfallen, ist eine adäquate, medizinisch und menschlich gute Betreuung in vielen Bereichen nicht mehr möglich.
Unterstützen Sie uns bitte in der Aufhebung der geplanten Umsetzung des §20a, damit die Fürsorge für Patienten, Schwangere und Pflegebedürftige in Deutschland nicht zusammenbricht.
Wir bauen auf Ihre Hilfe,
mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Aufgrund der Diskriminierung Ungeimpfter /Nicht-Geboosterter ist die Unterschriftenliste beim Netzwerk für freie Impfentscheidung hinterlegt
Literaturverzeichnis:
1. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8253687/
2. https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.08.24.21262415v1
3. https://www.nature.com/articles/d41586-021-01442-9
4. https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.12.21265796v1
5. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85714.html
6. https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.12.21265796v1
7. https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3897733
8. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/130078/COVID-19-Laborstudie-bestaetigt-geringe- Schutzwirkung-der-Impfung-gegen-Omikron