Daten PEI und RKI Ablehnung
Das Akteneinsichts- bzw. Übersendungsgesuch hat sich noch nicht erledigt, wobei eine Überschneidung mit dem hiesigen Erinnerungsschreiben vom 03.03.2022 im Postlauf zu verzeichnen war.
Zunächst: Es ist ein umfassend begründeter Eilantrag zu o. g. Aktenzeichen eingereicht worden. Dieser ist mittlerweile abschlägig beschieden worden. Der entsprechende Beschluss ist unanfechtbar, so dass keine Anhängigkeit mehr gegeben ist. Es soll jedoch in derselben Angelegenheit eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Zentral ist der Beschluss vom 10.02.2022 1 BvR 2649/21 darauf gestützt worden, es sei ein relevanter Fremdschutz durch die Impfpflicht erzielbar. Auf diesen Aspekt, da er das zentrale Argument des Gesetzgebers darstellt, wird es auch im nachfolgenden Verfassungsbeschwerdeverfahren ausschlaggebend ankommen. Ohne detaillierte Kenntnis der einschlägigen Stellungnahmen und der insoweit dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilten Daten ist es nicht möglich, auf diese für das Bundesverfassungsgericht ausweislich der Begründung des Beschlusses vom 10.02.2022 entscheidende Argumentation einzugehen.